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Teilwertklausel (F63) (F63)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F63
TEILWERTKLAUSEL
Soweit bei der Versicherung von Gebäuden der Versicherungsschutz nur für bestimmte Bau
Premium für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1073.18)
UNFALL - Premium für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1073.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsg
Plus für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1077.18)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1077.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad
OÖV-Basis für Freizeitunfälle (UN1089.18)
UNFALL - OÖV-Basis für Freizeitunfälle - UN1089.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AU
Plus für Freizeitunfälle (UN1076.21)
UNFALL - Plus für Freizeitunfälle - UN1076.21
Versicherungsschutz besteht nur für Freizeitunfälle.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne