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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung - 2005 (VBBUBKV2005)
tzgesetzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen
aufgrund eines Versicherungsfalles veranlasst waren, verursacht werden;
d) durch widerrechtliche Handlungen, mit denen der Versicherungsnehmer [...] Berufsunfähigkeit,
c) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt
oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art und Verlauf, die bisherige und voraus [...] betrieblichen Kollektivversicherung -; 2005
VBBUBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Sprachliche Gleichbehandlung:
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind
Besondere Bedingungen für Valorenversicherung (TRVAL-08)
Erkrankung oder Unfall der den Transport begleitenden Personen, wodurch diese
nachweislich in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt werden.
plötzlichen Tod dieser Personen.
4. Ausschlüsse
In Ergänzung zu den in [...] n,
gültigen Wertzeichen und Bargeld der Nominalwert,b.
Juwelierwaren und Edelmetallen der Handelswert, in dessen Ermangelung der gemeine Wertc.
am Ort der Absendung bei Beginn der Versicherung; wenn [...] Verkaufsfaktura
angegebene Wert,
Valoren zu Sammlerzwecken (z.B.: Briefmarken und Münzen) der Handelswert amd.
Absendetag. Der bei den Beförderungsunternehmen deklarierte Wert ist bei Festsetzung der
Sanktionsklausel 2022 (TRSANKTION2022)
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Republik Österreich
entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
Verkaufspreis als Ersatzwert F94 (F94)
Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, daß er für zerstörte oder beschädigte,
fest verkaufte Handelsware Ersatz in gleicher Güte weder aus den unversehrt gebliebenen
Beständen liefern, noch gleichwertigen [...] auf dem Markt erhalten kann, gilt als Ersatzwert
für zerstörte oder beschädigte, fest verkaufte Handelsware der vereinbarte Verkaufspreis
abzüglich der durch die Nichtlieferung ersparten Kosten, sofern der
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
Smartphones, Palmtops;
- Unterhaltungselektronik wie Handheld, Spielkonsole, Spielautomaten
- Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen;
- Handelsware und Vorführgeräte;
- Elektro-, Wasser- und He [...] von 14 Tagen nach
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 2
http://de.wikipedia.org/wiki/Handheld
http://de.wikipedia.org/wiki/Spielkonsole
Neukauf versichert wird. Für Gebrauchtgeräte [...] Kombi mit einer Tastatur).
b. Nicht versichert gelten:
- Mobiltelefone und andere elektronische Handgeräte (PDA, Smartphone etc.)
c. in Präzisierung von Art. 2. Pkt. 4.1. AEVB gelten auch als Betriebsmittel