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Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB74)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB74
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich
1. In Ergänzung [...] Problemstoffen werden bzw. umgebendes Erdreich der Schadenstelle
kontaminiert wird und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand durchgeführt werden
kann.
2. Unter "kontaminiertem
Abhandenkommen von Dokumenten durch versichertes Ereignis (H47)
H47
DOKUMENTE
Sind Dokumente bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden gekommen, so ersetzt
der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB74-03)
und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann.
2. Unter "kontaminiertem Erdreich" ist solches zu verstehen, dessen geordnete Erfassung,
Sicherung und/oder Behandlung wegen [...] gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B [...]
MASCHINENBRUCH - Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,
Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich - MB74-03
1. In Ergänzung der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2002)
en jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthand-
lungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen,
10.2. inneren Unruhen [...] Wenn versicherte Sachen abhandenge-
kommen sind, ist der Schaden auch der Sicherheitsbehörde anzuzeigen. In der Anzeige sind insbe-
sondere alle abhandengekommenen Sachen anzugeben.
3. [...] geworfen werden;
2.2. als UNVERMEIDLICHE FOLGE eines Schadenereignisses eintreten;
2.3. durch ABHANDENKOMMEN bei einem Schadenereignis eintreten.
Art. 2
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert
Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
Wirkungen von Kriegsereignissen jeder Art (mit oder ohne
Kriegserklärung), Gewalthandlungen ausländischer Staaten, Gewalthandlungen politischer oder
terroristischer Organisationen, Bürgerkrieg, Revolution [...] sind
A) Schäden an versicherten Sachen durch
a) Erdbeben;
b) vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers;
c) Verstöße des Versicherungsnehmers gegen die Regeln [...] Revolution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand, Unruhen,
Streik, Aussperrung, Verfügung von hoher Hand sowie Beschlagnahmen jeder Art;
h) unmittelbare oder mittelbare Wirkungen der Kernenergie.
B) Verlust der versicherten