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Fremdpersonal (E804) (E804)
EINBRUCH BESONDERE BEDINGUNG E804
FREMDPERSONAL
Aufbrechen von Behältnissen in Banken nach Öffnung der
Versicherungsräumlichkeiten mittel
Fremdpersonal (E804.1)
EINBRUCH - Fremdpersonal - E804.1
Aufbrechen von Behältnissen in Banken nach Öffnung der Versicherungsräumlichkeiten
mittels Original- bzw. Duplikatschlüssel
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 3 der All
Besondere Bedingung 3.1 für die Feuerversicherung (F-3.1)
FEUER - BB3.1 (nur für die Feuerversicherung gültig) - F-3.1
Bestklausel
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreic
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-74.1
FEUERVERSICHERUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN
ZUM NEUWERT
Abweichend von Art. 5 (1) und (2) der Allgemeinen
F-804.1 (F-804.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F-804.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLE