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Stichtagversicherung für Waren und Vorräte (E144.1)
2. ersetzt.
Die Prämie für die Grundversicherungssumme ist für das ganze Versicherungsjahr im5.
voraus zu zahlen. Übersteigt der Stichtagwert die Grundversicherungssumme, so wird die
Prämie für den Mehrbetrag [...]
3.3. Unterbleibt die erste Bekanntgabe, so gilt bis zum Eingang dieser Bekanntgabe die
Grundversicherungssumme als Stichtagsumme.
Bei einem Schadenereignis gilt:4.
4.1. Ist die nach Punkt 3. gültige [...] Mehrbetrag für den Monat des Stichtags mit einem Zwölftel der
Jahresprämie verrechnet. Grundversicherungssumme und Mehrbetrag zusammen dürfen
dabei die Höchstversicherungssumme nicht übersteigen.
Die E
Stichtagversicherung für Vorräte (E44) (E44)
cherung zugrundegelegt.
4. Die Prämie ist für eine Grundversicherungssumme für das ganze Versicherungsjahr im voraus zu zah-
len. Übersteigt der Stichtagswert die Grundversicherungssumme, so wird [...] Stichtagsmeldung im Verzug, so sind die Vorräte bis zum Eingang der Meldung nur mit der
Grundversicherungssumme versichert.
3.1. Ergibt sich in einem Schadenfall, daß der Versicherungswert am letzten
Stichtagversicherung für Waren und Vorräte (St160)
ersetzt.
5. Die Prämie für die Grundversicherungssumme ist für das ganze Versicherungsjahr im voraus zu
zahlen. Übersteigt der Stichtagwert die Grundversicherungssumme, so wird die Prämie für den
Mehrbetrag [...]
3.3. Unterbleibt die erste Bekanntgabe, so gilt bis zum Eingang dieser Bekanntgabe die
Grundversicherungssumme als Stichtagsumme.
4. Bei einem Schadenereignis gilt:
4.1. Ist die nach Punkt 3. gültige [...] Mehrbetrag für den Monat des Stichtags mit einem Zwölftel der Jahresprämie verrechnet.
Grundversicherungssumme und Mehrbetrag zusammen dürfen dabei die
Höchstversicherungssumme nicht übersteigen.
6. Die
Stichtagversicherung für Waren und Vorräte (L19.1)
ersetzt.
5. Die Prämie für die Grundversicherungssumme ist für das ganze Versicherungsjahr im voraus zu
zahlen. Übersteigt der Stichtagwert die Grundversicherungssumme, so wird die Prämie für den
Mehrbetrag [...]
3.3. Unterbleibt die erste Bekanntgabe, so gilt bis zum Eingang dieser Bekanntgabe die
Grundversicherungssumme als Stichtagsumme.
4. Bei einem Schadenereignis gilt:
4.1. Ist die nach Punkt 3. gültige [...] Mehrbetrag für den Monat des Stichtags mit einem Zwölftel der Jahresprämie verrechnet.
Grundversicherungssumme und Mehrbetrag zusammen dürfen dabei die
Höchstversicherungssumme nicht übersteigen.
6. Die
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante A (LW3016.19)
Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
3. SCHÄDEN DURCH WASSER AUS FUßBODEN-/WANDHEIZUNG, KLIMA-, SPRINKLERANLAGE
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 6., 8. und 9. der dem Vertrag zugrunde liegenden [...] GEBÄUDE an Zu- und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden die Kosten für den Austausch eines Rohrstückes einschließlich der dafür
notwendigen [...] Pkt. 8.2. AWB ersetzt.
2. BRUCHSCHÄDEN AN ROHRLEITUNGEN AUßERHALB DES GEBÄUDES AUF DEM
VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. AWB sind Bruchschäden an
leitungswasserführenden Rohrleitungen