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Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.12) (AH3420.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH3420.12
SCHÄDEN AN KUNDENFAHRZEUGEN - BESTIMMTE VERSORGUNGSHANDLUNGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
FEUER - Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand - Fe1127.21
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Brandschäden an Kraftfahrzeugen
- Versichert gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion un
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.22 (Fe5104.22)
FEUER - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch
Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.22
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis
Schäden an Kundenfahrzeugen - Versorgungshandlungen (AH3420.15) (AH3420.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; bestimmte
Versorgungshandlungen - AH3420.15
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, an denen der
Versi
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.21)
FEUER - Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand - Fe1128.21
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Brandschäden an Kraftfahrzeugen
- Versichert gelten Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabst