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Beleuchtung der Versicherungsräumlichkeiten (E24) (E24)
EINBRUCH E24
BELEUCHTUNG DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN
Im Sinne des Art. 6 der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversich
Bewachung der Versicherungsräumlichkeiten (E26) (E26)
EINBRUCH E26
BEWACHUNG DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN
Im Sinne des Art. 6 der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversiche
Briefmarkenhandel (E27) (E27)
EINBRUCH E27
BRIEFMARKENHANDEL
Der Bestand an Briefmarken (Münzen) ist durch ordnungsgemäß geführte Bücher nachzuweis
Abhandenkommen von Kassenschlüsseln (E33) (E33)
EINBRUCH E33
ABHANDENKOMMEN VON KASSENSCHLÜSSELN
Die Versicherung deckt bei Abhandenkommen von Kassenschlüsseln die
Kosten des Aufgebotsverfahrens (E35) (E35)
EINBRUCH E35
KOSTEN DES AUFGEBOTSVERFAHRENS
Die Versicherung der Urkunden gilt nur für Kosten des Aufgebotsverfahren