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Wartungsvertrag (CS10.1)
Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) dar und ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
Bedingung entfällt dann der eingeräumte Nachlass von 5 % für die
folgenden Prämienfälligkeiten.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Wartung von Unterwasserpumpen (MB3047.14)
Versicherungsnehmer hat im Schadenfall einen Nachweis über die regelmäßige Wartung zu
erbringen.
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Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (LW3020.13)
tzlichen Gründen für
die Instandhaltung bzw. die Behebung des Schadens verpflichtet ist.
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Schadenersatzbeitrag (30% der Jahresbruttoprämie) (KH1034.13)
entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig.
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