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Auslandsdeckung EU (AH400.3) (AH400.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Auslandsdeckung EU - AH400.3
AUSLANDSDECKUNG FÜR DIE MITGLIEDSSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION;
SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweich
Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen (AH411.3) (AH411.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411.3
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Schad
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414.3) (AH414.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414.3
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die
Tätigkeit an unbeweglichen Sachen (AH415.3) (AH415.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH415.3
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unm
Reine Vermögensschäden (AH416.3) (AH416.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH416.3
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Versicherungsschutz
1.1. Reine Vermögensschäden, die durch Behinderungen als Folge betrieblicher