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Dachlawinen und abrutschende Schneelast (DH1200.15)
abrutschen.
Nicht versichert gelten die gemäß Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD
im Freien am Grundstück des Versicherungsortes versicherten Sachen.
Oberösterreichische Versicherung [...]
HAUSHALT - Dachlawinen und abrutschende Schneelast - DH1200.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Haushaltversicherung (ABH bzw. ABHD) erstreckt sich der
Rückstauschäden (LW1135.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
Zusatzbedingungen Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-12)
(PEE-2012)
1. Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch
In Abänderung zu Artikel 2 lit. d. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien [...] als deren Folge entstehen.
2. Innere Unruhen
In Abänderung zu Artikel 2 lit. b. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien [...] Ertragsausfall
der Anlage.
5. Daten und Programme
In Abänderung zu Artikel 2 lit. m der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Ernergien
Schäden durch Rückstau (DH1301.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser,
- Hochwasser,
- Überschwemmung,
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung und
- Regen, Schnee und Schmelzwasser [...]
HAUSHALT - Rückstauschäden - DH1301.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf Schäden am versicherten Wohnungsinhalt, verursacht durch
Grabungsarbeiten, Erdkabel nach indirektem Blitz (Fe3008.12)
Schäden am auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von
indirektem Blitzschlag als mitversichert:
Kosten für Grabungsarbeiten zur Freilegung des am Versicherungsgrundstück befindlichen