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Wetterwarnungen (St3015.12)
STURM - Wetterwarnungen - St3015.12
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige
und eine sicherere Datenverwendung gewährleistende Dienstleister.
Der
Bergungs- und Beseitigungsklausel (Tr3002.12)
TRANSPORT - Bergungs- und Beseitigungsklausel für die Versicherung von
Gütertransporten nach den Allgemeinen Transport-Versicherungs-Bedingungen
(AÖTB) - Tr3002.12
1. Der Versicherer leistet bis zu
Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von Gütertransporten (Tr3001.12)
TRANSPORT - Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von
Gütertransporten - Tr3001.12
1. Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung sind Transporte von - in der Polizze genan
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (LN) (LN)
LEITUNGSWASSER LN
SONDERBEDINGUNGEN
für die Neuwertversicherung der Einrichtung von Wohnungen (Wohnungsinhalt),
Geschäfte
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN LP-98
VERSICHERUNG AG FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT-PLUS-
VERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haushalt