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Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
FEUER, STURM ZLN2.1
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR LANDWIRTSCHAFT-NEU
Von den nachstehend angeführten Klauseln gelten ausschließlich
ZL6 (ZL6)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG ZL6
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFTLICHE
GESAMTFEUERVERSICHERUNG
Bei der landwirtschaftlichen Ges
ZL96 (ZL96)
Feuer BESONDERE BEDINGUNG ZL96
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG VON
LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN
1. Versicherte Sachen
ZM1 (ZM1)
ZM1
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON MASCHINEN,
MASCHINELLEN EINRICHTUNGEN UND APPARATEN (ZM1)
Versicherte
ZNK (ZNK)
FEUER, STURM BESONDERE BEDINGUNG ZNK
ZUSATZVEREINBARUNG - NEBENKOSTEN
Feuer:
Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, die infolge eines ers