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Glühendflüssige Schmelzmassen (F133)
FEUER - Glühendflüssige Schmelzmassen - F133
1. Abweichend von Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind
Schäden durch bestimmungswidriges Ausbrechen glühendflüssige
Maklerklausel (F1340)
FEUER - Maklerklausel - F1340
Der gesamte Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit gegenständlichem Vertrag wird mit dem in
der Polizze bei gst. Klausel angeführten Vermittler abgewickelt.
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Repräsentanten (F1415)
FEUER - Repräsentanten - F1415
Soweit für den Ausschlusstatbestand gem. Art. 12 ABS (1995) das Verhalten des Versicherungs-
nehmers (Versicherten) maßgeblich ist, gelten die genannten Bestimmungen a
Sachverständige (F1441)
FEUER - Sachverständige - F1441
In Klarstellung der Art. 11 ABS (1995) und Art. 8 AFB wird der Versicherer zu Sachverständigen
keine Personen bestellen, die in- oder ausländische Mitbewerber des Ver
Seilbahnen und Sessellifte; Blitzschäden am Seil (FBU22) (FBU22)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU22
Seilbahnen und Sessellifte; Blitzschäden am Seil
Betriebsunterbrechungsschäden, welche durch Blitzschlag am Seil v