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Rückstauschäden (LW1135.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
F914 (F914)
die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen sind, gelten
weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
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[...] BESONDERE BEDINGUNG F914
ÄNDERUNG VON BEDINGUNGEN
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen bzw. Sicherheits-
vorschriften während der Laufzeit
Zusatzbedingungen Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-12)
(PEE-2012)
1. Erdbeben, Vermurung, Erdrutsch
In Abänderung zu Artikel 2 lit. d. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien [...] als deren Folge entstehen.
2. Innere Unruhen
In Abänderung zu Artikel 2 lit. b. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien [...] Ertragsausfall
der Anlage.
5. Daten und Programme
In Abänderung zu Artikel 2 lit. m der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Ernergien
Schäden durch Rückstau (DH1301.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser,
- Hochwasser,
- Überschwemmung,
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung und
- Regen, Schnee und Schmelzwasser [...]
HAUSHALT - Rückstauschäden - DH1301.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf Schäden am versicherten Wohnungsinhalt, verursacht durch
Grabungsarbeiten, Erdkabel nach indirektem Blitz (Fe3008.12)
Schäden am auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Erdkabel aufgrund von
indirektem Blitzschlag als mitversichert:
Kosten für Grabungsarbeiten zur Freilegung des am Versicherungsgrundstück befindlichen