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Schadensuchkosten (CS4017.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Schadensuchkosten - CS4017.12
Schadensuchkosten (Ausmessen bzw. Lokalisieren) gelten im Rahmen der vereinbarten und auf
der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme im Falle eine
Provisorische Reparaturen (CS4018.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Provisorische Reparaturen - CS4018.12
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 7.000,- ist es
dem Versicherungsnehmer gestattet, unverzüglich mit den
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011)
Bedingung
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
FÜR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
(ARB2011)
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass nur die Gemeinsamen und die Besonderen Bestimmungen zu
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2010)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN AL-2010
VERSICHERUNG AG für die AmLand-Versicherung
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Haush
AmLand-Sturmversicherung 2010 (ALSt-2010)
In der
STURMSCHADENVERSICHERUNG ALSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für