Suche
Jute- und Kokosspinnereien (FBU38) (FBU38)
FEUER-BU - Jute- und Kokosspinnereien - FBU38
1. Die Lagerung des Rohmaterials hat in freistehenden nur hiefür bestimmten Objekten zu
erfolgen oder in Räumen des Hauptbetriebsgebäudes, die feuerbest
Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (FBU39) (FBU39)
FEUER-BU - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - FBU39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschrif
Brandschutzbeauftragter (FBU50) (FBU50)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU50
Brandschutzbeauftragter
Für die Bemessung des Risikonachlasses gilt als vereinbart, daß für die mit diese
Selbsttätige Brandmeldeanlagen (FBU51) (FBU51)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU51
Selbsttätige Brandmeldeanlagen
Die in der Polizze bezeichneten Gebäude sind durch eine selbsttätige Brandmeldeanlage
geschützt. Die
Anlage muß jederzeit den vom V
Bestklausel (FBU62)
FEUER-BU - Bestklausel - FBU62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemei