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Kfz-Reparaturbetrieb; Diebstahl in Verwahrung genommener Fahrzeuge (AH424.2)
ungen aus Diebstahl oder Raub von Fahrzeugen, die der Versicherungsnehmer
oder die für ihn handelnden Personen in Verwahrung genommen haben - sei es auch im Zuge der
Verwahrung als Nebenverpflichtung
Weidegemeinschaften (Ansprüche der Gemeinschaftsmitglieder) (AH447) (AH447)
mitversichert, sofern diese Personen oder ihre ge-
setzlichen Vertreter nicht zufolge persönlicher Handlungen oder Unterlassungen für den eingetre-
tenen Schaden selbst verantwortlich sind.
2. Schad
Wetterwarnungen (DH1713.13)
erklärt sich mit der Weitergabe seiner für die Nutzung dieses Dienstes erforderlichen
Daten (Handynummer, E-Mailadresse, Faxnummer, Adressdaten) an solche Dienstleister einverstanden.
Diese Zustimmung
Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsunfällen (AH3847.12) (AH3847.12)
lle unter Arbeitnehmern des versicherten Betriebes im
Sinne der Sozialversicherungsgesetze handelt.
2. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der unfallbedingte Krankenstand der geschädig-
Weidegemeinschaften (Ansprüche der Mitglieder) (AH335) (AH335)
mitversichert, sofern diese Personen oder ihre ge-
setzlichen Vertreter nicht zufolge persönlicher Handlungen oder Unterlassungen (§§ 1301 und 1302
ABGB) für den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich