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Kaskobonussystem in der Euro-Kaskoversicherung (KA203-11) (KA203-11)
Stufen
3 4 Stufen
4 5 Stufen
3.4. Wenn jedoch in einem Beobachtungszeitraum ein oder mehrere [...] 25%
5 30%
4 35%
3 40%
2 45%
1 50%
0 55%
2. Ersteinstufung
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.19)
emäßen Deckungsausschlusses gelten
Glasfassaden mit einer Größe von weniger als 50 m2 (inkl. Glastüren und Fenstern).
4. Glas-Fassadenverkleidung (bei Gebäude-Außenverglasung):
Eine Glas-Fassadenverkleidung [...] Optische Gläser
Beleuchtungskörper
Glasfassaden gemäß Pkt. 3
Glas-Fassadenverkleidungen gemäß Pkt. 4
Glasmalereien, Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen
Glas- und Gewächshäuser (auch aus Kunststoff) [...] bedingungsgemäßen Deckungsausschlusses
gelten Glas-Fassadenverkleidungen mit einer Größe von weniger als 50 m2 (inkl. Glastüren und
Fenstern).
5. Unterversicherung
Abweichend von Artikel 8 Abs. 2 ABS und Artikel
UPB-F-95 (UPB-F-95)
Allgemeinen Sturmversicherungsbedingungen, Art. 1 (4) der Allgemeinen Bedingungen für die Versi-
cherung gegen Leitungswasserschäden sind mit S 50.000,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versi-
[...] hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung des Versicherers ausgeschlos-
sen.
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[...] als der Zeitwert, so finden die Sonderbedingungen für die
Neuwertversicherung keine Anwendung.
4. Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf Zahlung des die Zeitwertentschädigung*) über-
Glas Inhaltswert (Gl3007.19)
emäßen Deckungsausschlusses gelten
Glasfassaden mit einer Größe von weniger als 50 m2 (inkl. Glastüren und Fenstern).
4. Glas-Fassadenverkleidung (bei Gebäude-Außenverglasung):
Eine Glas-Fassadenverkleidung [...] Optische Gläser
Beleuchtungskörper
Glasfassaden gemäß Pkt. 3
Glas-Fassadenverkleidungen gemäß Pkt. 4
Glasmalereien, Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen
Glas- und Gewächshäuser (auch aus Kunststoff) [...] bedingungsgemäßen Deckungsausschlusses
gelten Glas-Fassadenverkleidungen mit einer Größe von weniger als 50 m2 (inkl. Glastüren und
Fenstern).
5. Unterversicherung
Abweichend von Artikel 8 Abs. 2 ABS und Artikel
GP-F-95 (GP-F-95)
Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER ODER FÜHRENDER FEUERVERSICHERER
(Versicherer von mehr als 50 % des Versicherungswertes gemäß § 51 VersVG) war.
Der Umfang des erweiterten Versicherungsschutzes [...] Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB)sind
mit S 50.000,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von
gefährlichem [...] Schadstoffe bei diesem versicherten Ereignis entstanden oder freige-
setzt worden sein.
2.1.2.4. Die Kosten einer kurzfristigen, einmaligen Zwischenlagerung - für eine Höchstdauer von