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EV098 (EV098)
Feuerversicherungsvertrag ist die Haftung für Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden unter
Zugrundelegung des gestellten Antrages im Sinne der "Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versi [...] Unternehmungen besteht, wird der Schaden nur nach
dem Verhältnis der diesem B.U.-Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Feuerversicherungssummen zum
tatsächlichen Gesamt-Feuerversicherungswert ersetzt.
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GP-95 (GP-95)
unter Erdniveau befindlichen Fundamenten oder Grundmauern und
tragenden Kellermauern zur Versicherung beantragt werden.
Fundamente oder Grundmauern sind diejenigen Baubestandteile, die bei [...] schriften bei Bau-, Umbau- und
Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende technische
Gründe veranlaßt sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte [...] die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen sind, gelten
weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
15. Regiezuschlag - Schadenbehebung durch eigenes Personal
ImRecht Privat Single Senior (RS1003.15)
vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem [...] Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB).
1.8. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete laut Vereinbarung (Artikel 24 ARB).
1.9. Daten-Rechtsschutz für den Privatbereich
Besondere Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (RPL2016)
(RPL2015)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (ABRP) Anwendung.
Besonderer [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung [...] beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die N
Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.23)
mit Stornodatum der
Haushaltsversicherung.
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der den Vertrag zugrunde liegenden AEVB gelten die folgenden
stationären und – sofern zur üblichen Nutzung dafür gebaut und [...] Gegen- und Wechselsprechanlagen,
- Alarm-, Überwachungs-, USV- und Zeiterfassungsanlagen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung bzw. nur wenn auf der Polizze angeführt gelten versichert:
Notebooks, Netbooks