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AHVB/EHVB2002 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2002)
außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen im
versicherten Betrieb;
2.2. der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3. der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden [...] Versicherungsnehmer verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung (Erweiterte Produktehaftpflicht)
4.1. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzverpflich-
tungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
der Betriebsgrundstücke und aus Führungen im versi-
cherten Betrieb;
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2.2 der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden [...] oder
den Versicherungsnehmer verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
4.1 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz abweichend [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtun-
gen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB93-95) (AHVB93-95)
außerhalb der Betriebsgrundstücke und aus Führungen im versi-
cherten Betrieb;
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2.2 der Beschickung von und Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
2.3 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden [...] oder
den Versicherungsnehmer verhindert wird.
4. Versicherungsschutz aufgrund besonderer Vereinbarung
4.1 Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz abweichend [...] Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.3. AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtun-
gen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Grundschutz inkl. Außenanlagen - Fe3002.15
In Abänderung des Art. 2. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch Über-
spannung oder Induktion infolge [...] Alarmanlagen
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb desd.
Versicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen
z.B. - haustechnische Anlagen gemäß
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
verlangt, aus welchen
Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3.Steht die Leistungspflicht nur dem Grunde nach fest, kann [...] jene Beträge zugrundegelegt werden, welche sich nach den für
die neue Berufstätigkeit bzw. Beschäftigung bzw. besonders gefährlichen Freizeitaktivitäten
erforderlichen Prämiensätzen aufgrund der tatsächlichen [...] Gesetzes. Die
vorliegenden Versicherungsbedingungen wurden durch Annahme des Antrages als Vertragsgrundlage
vereinbart und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Einige Bestimmungen des VersVG haben