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Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH327) (AH327)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH327
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Filme (F53) (F53)
FEUER - Filme - F53
1. Negativ-Filme:
Für versicherte Negativ-Filme wird Entschädigung über den Materialwert hinaus nur zum Zweck
der Wiederherstellung, und nachdem diese gesichert ist, geleistet.
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW5107.16)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und Erdwärme-
tauscherrohren - LW5107.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden einschließlich der
hierfür erford
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW3007.12)
LEITUNGSWASSER - Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre -
LW3007.12
In Abänderung des Art. 2 Pkt 2. und des Art. 2.3 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungswasserschäden
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
UNFALL - OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1083.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversic