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OÖV-Plus für Freizeitunfälle (UN1086.18)
UNFALL - OÖV-Plus für Freizeitunfälle - UN1086.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUV
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
UNFALL - OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % - UN1087.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicher
OÖV-Premium für Freizeitunfälle (UN1082.18)
UNFALL - OÖV-Premium für Freizeitunfälle - UN1082.18
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Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (
Plus ab 11 % Invalidität (UN1075.18)
UNFALL - Plus ab 11 % Invalidität - UN1075.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dau
Schäden an Kundenfahrzeugen - Abholdienst (AH3427.12) (AH3427.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Abhol- und
Zustelldienst - AH3427.19
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.5.3, 7.10.2 bis
7.10