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Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH427) (AH427)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH427
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Wasserrecht (AH417.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417.2
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden du
Wasserrecht (AH417.3) (AH417.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417.3
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch
Bewachte Garderoben (AH362) (AH362)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH362
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od
Vollautomatische Mühlen F90 (F90)
FEUER - Vollautomatische Mühlen - F90
Der Prämienberechnung wurde das Vorhandensein nachfolgender Voraussetzungen
zugrundegelegt:
1. Vom Einbringen des Getreides in die Mühle bis zum Absacken de