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UPB-95 (UPB-95)
unter Erdniveau befindlichen Fundamenten oder Grundmauern und
tragenden Kellermauern zur Versicherung beantragt werden.
Fundamente oder Grundmauern sind diejenigen Baubestandteile, die bei [...] werden können.
Bei Wegfall eines oder mehrerer Versicherungsverträge bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer,
gilt für die verbleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende U [...] Oberkante der Kellerdecke reichen.
Werden die unter Erdniveau befindlichen Fundamente oder Grundmauern und tragenden Kellermauern
nicht versichert, so sind dennoch Fenster, Türen, Fußböden,
USP-BH99 (USP-BH99)
und Klauseln.
Bei Wegfall eines oder mehrerer Versicherungsverträge bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer,
gilt für die verbleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende U [...] vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für die [...] Wertanpassung nach dem Index der Verbraucherpreise
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei
Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Prämienbegünstigung für LKW mit ausschließlich privater Verwendung (KH1050.15)
privater Verwendung - KH1050.15
Diesem Vertrag liegt eine begünstigte Prämienkalkulation zugrunde, welche aufgrund des im
Versicherungsantrag bekannt gegebenen Verwendungszwecks "zur ausschließlich privaten
AmHof - Haftpflicht Plus (AH2830.18)
solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatz-
verpflichtungen
1. aus [...] tzverpflichtungen des Ver-
sicherungsnehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern
Haushalt ohne Privathaftpflicht (DH1600.15)
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD gilt die für den
Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen enthaltene Privathaftpflicht ( Teil II. der
dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw