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Bewachte Garderoben (AH463) (AH463)
ALLGEMEINE HAFTPLFICHT BESONDERE BEDINGUNG AH463
BEWACHTE GARDEROBEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Sachen, die der Versicherungsnehmer od
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH427) (AH427)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH427
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Wasserrecht (AH417.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417.2
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden du
Wasserrecht (AH417.3) (AH417.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417.3
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW1107.15)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an Erdwärmekollektor- und
Erdwärmetauscherrohren - LW1107.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen
gegen Leitungs