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Zusatzbedingungen Montage-Paket (Mo-EE-12)
Zusatzbedingungen Montage-Paket
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während
einer Anlagenerwei
Wasserrecht (AH3417.12) (AH3417.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasser-
rechtsgesetz - AH3417.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch Umweltstörung. Für
dies
Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
MASCHINENBRUCH-BU - Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal - BU-
Versicherung - MU3002.12
1. Versicherte Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte
Grabungsmeldung (AH3862.17)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grabungsmeldung - AH3862.17
1. Bei Schäden an unterirdischen Anlagen (wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasserleitungen, Fern-
meldekabel Kanäle und dgl.) wird sich der Ve
Premium ab 11 % Invalidität (UN1071.18)
UNFALL - Premium ab 11 % Invalidität - UN1071.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für