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Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal -BU-Versicherung (MU3002.12)
MASCHINENBRUCH-BU - Zusatzbedingungen für die Maschinen-Pauschal - BU-
Versicherung - MU3002.12
1. Versicherte Sachen:
In Abänderung des Art. 1 Pkt. 1 der AMBUB gilt vereinbart, dass als versicherte
Premium ab 11 % Invalidität (UN1071.18)
UNFALL - Premium ab 11 % Invalidität - UN1071.18
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für
Zusatzbedingungen Montage-Paket (Mo-EE-12)
Zusatzbedingungen Montage-Paket
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gelten Schäden an und Verlust der versicherten Anlage während der Erstmontage oder während
einer Anlagenerwei
Wasserrecht (AH317) (AH317)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH317
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäde
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Mastgeflügel (F846.1)
FOLGESCHÄDEN VON INDIREKTEM BLITZ- F846.1$FT0
SCHLAG UND STROMAUSFALL - VERENDEN VON GEFLÜGEL
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuer