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Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz (AH417) (AH417)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH417
SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN NACH DEM WASSERRECHTSGESETZ
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sac
Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
Grobe Fahrlässigkeit - GF5001.16
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer
Grobe Fahrlässigkeit (ImG022.15)
GEWERBE - Grobe Fahrlässigkeit - ImG022.15
Abweichend von Art. 10.1 ABS und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer im Falle grob fahrläs-
siger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Schadens) an ve
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.16)
HAUSHALT - Grobe Fahrlässigkeit - DH1712.16
Abweichend von Artikel 10.1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) und § 61 VVG verzichtet der Versiche
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Schweinen (Fe2845.16)
FEUER - Folgeschäden von indirektem Blitzschlag und Stromausfall - Verenden
von Schweinen - Fe2845.16
In Erweiterung des Art. 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht Versicher-
ungs