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Abrutschende Eis- und Schneelast (St3012.12)
geratene Schnee- und
Eismassen.
Für den Fall, dass es sich bei beschädigten Teilen um fremdes Eigentum handelt, gilt
Subsidiarität im Sinne des Art. 21. der dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingung ImG002.
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von Gemeinden, ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.21)
Produktionsanlagen einschließlich Katalysatoren.
Handmaschinen und -geräte aller Art.
Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch,
soweit sie nicht als Rep [...] Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige
Erzeugnisse, fertig bezogene Teile, Handelswaren aller Art, verwertbare Abfälle, Werbeschriften
und Prospekte, Betriebs- und Hilfsstoffe aller [...] musste, dass auf einem benachbarten
Grundstück, das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe gelten, gleichgültig ob sie tatsächlich zu Schieß- oder Sprengzwecken
verwendet
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.23)
Erzeugnisse und Handelswaren
der Verkaufspreis als Versicherungswert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz in [...] Vorstandsmitglieder;
bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer;
bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden
Gesellschafter;
bei Arbeitsgemeinschaften die [...] Summenanteile auf diejenigen Positionen auf-
geteilt, bei denen nach Aufteilung einer eventuell vorhandenen Vorsorgeversicherung Unterver-
sicherung besteht.
Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge
USP-B99 (USP-B99)
3. Abfuhrkosten
sind Kosten des Transports zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
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4. Behandlungskosten
sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen [...] ERDREICH
1. Bis zu ATS 50.000.- auf erstes Risiko sind die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung versichert.
1.1. Diese Kosten müssen verursacht werden durch
- [...] tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen
unterliegen, angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
2.1. Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des
ARGE-Baugewerbe (AH3853.12)
mitversichert, sofern diese Personen oder ihre ge-
setzlichen Vertreter nicht infolge persönlicher Handlungen oder Unterlassungen für den einge-
tretenen Schaden selbst verantwortlich sind
Oberöster