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Grobe Fahrlässigkeit (ImG022.15)
GEWERBE - Grobe Fahrlässigkeit - ImG022.15
Abweichend von Art. 10.1 ABS und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer im Falle grob fahrläs-
siger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Schadens) an ve
Fahrzeugbewachung (AH363) (AH363)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH363
FAHRZEUGBEWACHUNG
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer
Fahrzeugbewachung (AH464) (AH464)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH464
FAHRZEUGBEWACHUNG
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungsnehmer
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419.2
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
Stillstand (MB43.1-03)
MASCHINENBRUCH - Stillstand - MB43.1-03
Bei einem nachgewiesenen ununterbrochenen Stillstand von mindestens einem Monat wird je
vollendetem Stillstandmonat für die in der Polizze separat angeführten