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Steuerliche Regelungen 5 (Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988) (STLV2004-5)
Regelungen zur Zukunftssicherung
gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine zukunftssichernde Maßnahme des Arbeitgebers für
seine Arbeitnehmer im Sinne des
Selbstvermarkter und Ab-Hof-Verkäufer (AHo006.18)
Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör (wie unter anderem
Markisen und Sonnensegel);
b.) Handmaschinen;
c.) Werkzeuge;
d.) KFZ-Anhänger (auch fahrbare Verkaufsanhänger) und deren Zubehör (wie unter
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.12)
aller Art;
1.2. einer Beförderung durch Hand.
2. Nicht versichert bleiben insbesondere
2.1. Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen
entliehen, gemietet [...] oder die für ihn handelnden Personen
in Verwahrung genommen haben (Art 7.10.2 AHVB);
2.3. Schäden an Sachen, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden
Personen im
GP-Bo-95 (GP-Bo-95)
mitgedeckt:
- die Beraubung von Kassenboten, wenn diese infolge eines körperlichen Unfalles handlungsunfähig
werden und sodann eine Wegnahme der Werte durch dritte Personen unter Ausnützung dieses
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
angewendet, die ausdrücklich als Saatgut
durch die zuständige Stelle anerkannt oder als Handelssaatgut zugelassen sind.
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