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Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von Gemeinden, industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.21 (ED3022.21)
Sinne des Art. 5.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB nicht ausreichend.
Das Versperren mit Vorhängeschlössern ist im Sinne des Art. 5.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB nicht ausreichend.
2 [...] ch ausgeführt sind.
Bauwerke, die im Anlagevermögen den Gebäuden zugeordnet sind.
1.1.1.1. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert:
Sofern nicht auf der Polizze angeführt, gelten ausdrücklich [...] gen bestimmte Gegenstände aller vorgenannten Arten,
auch Ersatzteile für Fahrzeuge.
1.2.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert: bewegliche Sachen im Freien oder
auf Transportmitteln und
F915 (F915)
s wird ein Regiezuschlag von der-
zeit 170 % anerkannt. Der Regiezuschlag ist auf das Grundgehalt/den Grundlohn aufzuschlagen.
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Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante D (LW3019.19)
GEBÄUDE an Zu- und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden in Erweiterung des Art. 8 Pkt. 8.2. AWB die Kosten für den Austausch eines [...] DURCH KORROSION, VERSCHLEIß ODER ABNÜTZUNG AN ROHRLEITUNGEN
AUßERHALB DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. AWB sind Bruchschäden an
leitungswasserführenden Rohrleitungen [...] ch der hierfür
erforderlichen Nebenarbeiten außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem
Versicherungsgrundstück versichert.
4. SCHÄDEN DURCH WASSER AUS FUßBODEN-/WANDHEIZUNG, KLIMA- UND SPRINKLERANLAGE
Deckungspaket AH818.1 (Gemeinden) (AH818.1)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
4. Die Zinsen werden jedenfalls [...] ngsanlagen.
4. GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE ODER RÄUMLICHKEITEN, DIE FREMDZWECKEN DIENEN
Abweichend von A 1.2.3 EHVB besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Grundstücke,
Gebäude oder [...] Abschnitt B 14.1. und 14.2. EHVB finden sinngemäß Anwendung.
13.2. Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes:
Soferne für die Gemeinde nicht eine eigene Amtshaftpflichtversicherung
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833.2)
Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen. Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz
auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt