Suche
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH419.3) (AH419.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH419.3
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge,
1.
Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern (AH319) (AH319)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH319
EINGESTELLTE FAHRZEUGE VON ARBEITNEHMERN UND BESUCHERN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fah
E154 (E154)
EINBRUCH E154
ÖFFNUNG VON BEHÄLTNISSEN MITTELS ORIGINAL- ODER DUPLI-
KATSCHLÜSSEL BEI SICHERUNG DURCH AUSREICHENDE BEL
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
FEUER, STURM F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN
Erklärung zum Anspruchsverzicht gemäss § 21 KHVG 1994 (Tarifvariante A) (KH802-07)
KFZ-HAFTPFLICHT - Erklärung zum
Anspruchsverzicht gemäss § 21 KHVG 1994 (Tarifvariante A) - KH802-07
"Für den Fall, daß mir gegen Personen, die durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag für ein
u