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Umwelteigenschäden durch Ölprodukte (AH2001.21)
unmittelbarer Schaden an fremdem Gut droht, sofern der Versicherungsnehmer
oder die für ihn handelnden Personen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben.
3.1. Diese
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St2131.21)
Subsidiarität
Für den Fall, dass es sich bei den beschädigten Baubestandteilen um fremdes Eigentum handelt,
gilt die Deckung nur, sofern keine andere Versicherung dafür besteht.
Oberösterreichische Versicherung
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
Zelten usw. findet B 10.1.2 EHVB sinngemäß
Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsver-
hältnisses im Rahmen des Abschnitt A, Z
Veranstalter (AH459) (AH459)
Abschnitt B, Z. 10, Pkt.
1.2 EHVB sinngemäß Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsver-
hältnisses im Rahmen des Abschnitt A,
Veranstalter (AH358) (AH358)
Abschnitt B, Z. 5, Pkt.
1.2 EHVB sinngemäß Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsver-
hältnisses im Rahmen des Abschnitt A,