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Fußboden- und/oder Wandheizung (LW1118.24)
Fußboden-, Wand- und/oder Deckenheizung - LW1118.24
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden durch
das Wärmeabgabesystem einer wasserführenden Fußboden-, Wand- und/oder [...] Deckenheizung. Der Kostenersatz erstreckt sich abweichend von Artikel 8 Punkt 8.2. der dem
Vertrag zugrunde liegenden AWB auf eine Heizungsschlaufe.
Oberösterreichische Versicherung AG - 11.11.2024 - Seite
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der fondsorientierten Lebensversicherung - 2009 (GBFOLV2009)
Gewinnanteile zu Ihrem Vertrag
(1) Die auf Ihren Vertrag entfallenden Gewinnanteile werden auf Grundlage des für den Tarif Ihrer
Lebensversicherung festgelegten Gewinnplans berechnet. Dieser Gewinnplan [...] g der
Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht vorsichtig festgelegt werden. Aus diesem Grund können
sich aus der Veranlagung des Sparanteiles Ihrer Prämien Kapitalerträge ergeben, welche die [...] Höhe des Zinsgewinnsatzes, des Risikogewinnsatzes und des Kostengewinnsatzes werden jährlich
auf Grundlage der Höhe der Überschüsse, die im abgelaufenen Bilanzjahr erwirtschaftet
wurden, festgelegt und
Schadenersatzbeitrag gem. Vereinbarung (KH1036.13)
Sinne des § 12 KHVG für jeden Versicherungsfall zu
entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hiebei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig
Wasserverlust (LW1136.15)
LEITUNGSWASSER - Wasserverlust - LW1136.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 13 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten die in Folge
eines ersatzpflichtigen Leitungswasserschadens anfallenden Kosten [...] werden die Mehrkosten aus der Kanalbenützung.
Die Obliegenheiten der Artikel 5 und 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB bleiben von
dieser Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St130)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück - St130
Auf dem Versicherungsgrundstück zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder
ohne Abdeckungen, aufgestellte Whirlpools