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Kollektivunfallversicherung für Vereine (UN1052.16)
Training hiezu sind nur bei besonderer Vereinbarung mitversichert.
- Jagdvereine:
Unfälle bei der Handhabung von Jagdwaffen gelten als mitversichert.
- Radfahrvereine:
Unfälle bei der Teilnahme an Wettb
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2011.1 (VBLLAB2011.1)
(Begräbniskostenvorsorge) - 2011
VBLLAB2011.1
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 [...] en
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind [...] vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung
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des Versicherungsnehmers
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
musste, dass auf einem benachbarten
Grundstück, das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe gelten, gleichgültig ob sie tatsächlich zu Schieß- oder Sprengzwecken verwendet [...] Schneiden (autogen, elektrisch, Thermit-)
- Schleifen und Trennschleifen (insbesondere mit Handschleifmaschinen-Flex)
- Löten
- Flämmen (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen, Bitumen, usw.).
Brandgefährlich [...] Bauteile kurz vor Beginn der Arbeit mit Wasser besprengen oder mit nassem Sand
abdecken.
- Bei vorhandener automatischer Brandmeldeanlage Abschaltung der Meldebereiche bzw.
Meldergruppen nur im Bereich
Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.23)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.9. Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.10. Darüber hinaus sind Schäden durch einen Unfall, das ist ein
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.23)
Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug
(Parkschadenversicherung).
1.1.8 Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
1.1.9 Darüber hinaus sind versichert Schäden durch Unfall, das ist ein