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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2018)
Werden versicherte Wohnräume durch ein versichertes Schadenereignis unbenutzbar, so werden
für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit und zwar bis zum Schluss des Monats, in dem die
Räumlichkeiten wieder benutzbar [...] Punkt 4.2. für die bisherige versicherte Wohnung gegeben sind, verzichtet der Versicherer für
einen Zeitraum von drei Monaten ab behördlicher Ummeldung auch hinsichtlich der neuen -
gegebenen- falls größeren
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2015.1)
Werden versicherte Wohnräume durch ein versichertes Schadenereignis unbenutzbar, so werden
für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit und zwar bis zum Schluss des Monats, in dem die
Räumlichkeiten wieder benutzbar [...] Punkt 4.2. für die bisherige versicherte Wohnung gegeben sind, verzichtet der Versicherer für
einen Zeitraum von drei Monaten ab behördlicher Ummeldung auch hinsichtlich der neuen -
gegebenen- falls größeren
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2021)
Werden versicherte Wohnräume durch ein versichertes Schadenereignis unbenutzbar, so werden
für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit und zwar bis zum Schluss des Monats, in dem die
Räumlichkeiten wieder benutzbar [...] Punkt 4.2. für die bisherige versicherte Wohnung gegeben sind, verzichtet der Versicherer für
einen Zeitraum von drei Monaten ab behördlicher Ummeldung auch hinsichtlich der neuen -
gegebenen- falls größeren
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2019.1)
Werden versicherte Wohnräume durch ein versichertes Schadenereignis unbenutzbar, so werden
für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit und zwar bis zum Schluss des Monats, in dem die
Räumlichkeiten wieder benutzbar [...] Punkt 4.2. für die bisherige versicherte Wohnung gegeben sind, verzichtet der Versicherer für
einen Zeitraum von drei Monaten ab behördlicher Ummeldung auch hinsichtlich der neuen -
gegebenen- falls größeren
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.21)
e gilt, wenn der Versicherungsvertrag nicht für eine kürzere Zeit
abgeschlossen ist, der Zeitraum eines Jahres.
2. Prämie, Beginn des Versicherungsschutzes
2.1. Die erste oder die einmalige [...] Betrages fordern, um den die Prämie höher bemessen worden wäre, wenn der Vertrag
nur für den Zeitraum geschlossen worden wäre, während dessen er tatsächlich bestanden
hat. Macht der Versicherer