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Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.15)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St1130.15
Auf dem Versicherungsgrundstück zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder
ohne Abdeckungen, aufgestellte Whirlpools
Schadenersatzbeitrag für jugendliche Lenker (KH1030.22)
der Höhe von € 300,- für jeden
Versicherungsfall zu entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hierbei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig
Klarstellungsklausel (EC3010.23)
Gebäudezubehör
inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ (idgF.) und der Klausel Fe5120 -
Grundstückseinfriedungen inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ (idgF) gilt für die versicherte
Sparte Extended [...] verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß den in
der Extended Coverage Sparte zugrundeliegenden Bedingungen (idgF):
AStB
AECB
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite
NL8 (NL8)
(Inventar) zum Neuwert versichert
sind, gelten folgende Abweichungen von den der Versicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Versiche-
rungs-Bedingungen (AVB):
[...] tellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Schadenfalle,
gleichviel aus welchem Grund, oder erklärt der Versicherungsnehmer dem Versicherer vor Ablauf der
Frist schriftlich, daß er [...] (bei Teilschäden nach dessen anteiligem Verkehrs-
wert), bei dessen Ermittlung der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt; bei Maschinen und
Einrichtungen die Entschädigung nach dem Zeitwert
Auslandsdeckung ausgenommen USA, Kanada und Australien (AH401.2) (AH401.2)
einem solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen
dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus
3.1.1 der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten;
3.1.2 der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt