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Besondere Bedingungen für die dynamische Anpassung von Prämien und Leistungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Dynamisierungsklausel) – 2012 (VBDYN2012)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Besondere Bedingungen für die dynamische Anpassung von Prämien und Leistungen (Dynamisierungsklausel) – 2009 (VBDYN2009)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich
die Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z [...] zu entfernen (inklusive Abfuhrkosten bis
zum nächsten Ablagerungsort).
4.6. Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall, Problemstoffen und/oder
kontaminiertem Erdreich
4.6.1. In Ergänzung der [...] oder Problemstoffen werden bzw. umgebendes Erdreich der
Schadenstelle kontaminiert wird und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann.
4.6.2. Unter "kontaminiertem Erdreich"
IM GESCHÄFT-VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN (IG-LW-03.3) (IG-LW-03.3)
wasserführende Solaranlage,
- das bestimmungswidrige Auslösen einer Sprinkleranlage
deren Vorhandensein bei Vertragsabschluß nicht angezeigt worden ist, gelten in
Abänderung des Art. 2 der AWB2002 [...] Auszahlung erforderlichen Zeit Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
4.6. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers
RS830 (RS830)
die Vermietung oder die Verleasung der-
artiger Fahrzeuge sowie Verträge betreffend den Handel mit Fahrzeugen.
2. Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten