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Mehrkostenversicherung in der Feuerversicherung (F82) (F82)
F82
Mehrkostenversicherung in der Feuerversicherung
Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatzpflichtigen
Schaden die Kosten der Wiederherstellung von [...] Gebäuden und/oder Betriebseinrichtungen in den ur-
sprünglichen Zustand überschreiten.
Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen, die sich nicht auf vom Schaden betroffene und beschädigte
Teile der versicherten
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St1126.15)
STURM - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - St1126.15
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Ve [...] auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte Abdeckungen
Wasserverlust (LW5014.22)
inklusive Kanalbenützungsgebühren -
LW5014.22
Abweichend von Artikel 2 Punkt 13 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) gelten die in Folge eines [...] umme auf erstes Risiko mitversichert.
Die Obliegenheiten gemäß Artikel 5 und 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB bleiben von
dieser Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03
Wasserverlust inkl. Kanalbenützungsgebühren (LW5014.23)
inklusive Kanalbenützungsgebühren -
LW5014.23
Abweichend von Artikel 2 Punkt 13 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) gelten die in Folge eines [...] umme auf erstes Risiko mitversichert.
Die Obliegenheiten gemäß Artikel 5 und 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB bleiben von
dieser Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03
GP-LW-98 (GP-LW-98)
Versicherungsnehmer versicherten Sachen betreffen.
Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatz-
pflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung [...] für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser
inkl. Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung von
gefährlichem [...] die als Folge
eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche, radioaktive Isotope entstehen, sind bis EUR 3.633,64,- auf erstes Risiko