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Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes mit mehr als 250 Watt mit max. 45 km/h) (KA1014.23)
1 Z 1 AKKB erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf
Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen und
Diebstahl von Teilen des E-Bikes. Darunter sind solche Teile zu verstehen
Allgem. Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2003)
durch vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt [...] sen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer
Organisationen;
10.2. inneren Unruhen [...] Schäden durch Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung);
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2. Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen, ohne dass ein Einbruchdiebstahl gemäß Artikel 1
vorliegt;
3. Schäden durch
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.14)
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
- Glasverkachelungen
- Hohlgläser, Glasgeschirr
- Handspiegel
- Optische Gläser
- Beleuchtungskörper
- Firmenschilder/Steckschilder
- Glasfassaden gemäß
Glas Gebäude-Neubauwert (Gl3008.19)
Sachen
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:
Glasverkachelungen
Hohlgläser, Glasgeschirr
Handspiegel
Optische Gläser
Beleuchtungskörper
Glasfassaden gemäß Pkt. 3
Glas-Fassadenverkleidungen gemäß Pkt
Produktinformationsblatt Feuerversicherung (PIBFe.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Schäden an Sachen, die in ein Nutzfeuer geworfen werden
Brand
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