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Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe5136.18)
Radioaktive Isotope - Mehrkosten - Fe5136.18
1. Abweichend von Artikel 2, Punkt 9.5. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch radioaktive [...] Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Versicherungssumme auf erstes Risiko, welche aufgrund eines Schadens gemäß Punkt 1 anfallen
und behördlich angeordnet sind .
Oberösterreichische Versicherung
Photovoltaikanlagen (Fe1123.19)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe1123.19
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen und Wechselrichtern [...] tern sind
mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung oder Induktion
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen (St114)
STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
Grundstück - St114
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden fest [...] bauliche Anlagen wie:
- Beleuchtungskörper, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Infrastruktur am Grundstück wie
Terrassen, Gehwege, Pflasterungen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen zur Wasserversorgung,
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.2)
Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen. Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz
auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
15.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (Fe2820.16)
eine Gefahrenerhöhung im Sinne
des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar, und ist dem Versicherer unverzüglich
anzuzeigen.
Aufgrund Wegfalls der Bedingung entfällt dann der eingeräumte Nachlass