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Klausel für die Vermögensschadenversicherung von Warentransporten (SVV010413)
und
Schäden gemäß Art. 6 (2) lit. a bis f sowie Schäden, verursacht durch Fehlen oder Mängel
handelsüblicher Verpackung von der Versicherung ausgeschlossen.
2.2. Darüber hinaus sind folgende Gefahren nicht
Glas Reparaturverglasungskosten (Gl3010.14)
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
- Glasverkachelungen
- Hohlgläser, Glasgeschirr
- Handspiegel
- Optische Gläser
- Beleuchtungskörper
- Firmenschilder/Steckschilder
- Glasfassaden gemäß
Allrisk - unbenannte Gefahren (PIBARUG919.2021.2)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
➟
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘ Kriegsereignisse
✔ Unbenannte Gefahren ✘ Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion,
GP-F-98 (GP-F-98)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
1.2.6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] angeordnet waren.
1.2. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1.2.1. In Ergänzung des Art. 3 Abs. 2.2.4. [...] (AFB) sind
mit EUR 3.633,34,- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von
gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
und
Handelswaren der Verkaufspreis als Versicherungswert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz [...] erforderlichen Zeit Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
3.5. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers