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USP-B95.1 (USP-B95.1)
Die USP-B95 ist eine Bündelversicherung von mindestens 6 Versicherungsverträgen (Feuer-, Feuer-Be-
triebsunterbrechungs-, Leitungswasser-, Sturm-, Einbruchdiebstahl-, Glasversicherung in einer Poliz- [...] längeren
Aufenthalt von Menschen zulassen, mit dem Boden fest verbunden und von einiger zeitlicher Be-
ständigkeit sind. In diese Gebäude-Definition fallen z. B. auch Flugdächer und dgl.
[...]
sind, oder ohne baulichen Zusammenhang mit einem Gebäude nach A.1.1. in Mauerwerk oder Be-
ton ausgeführt sind;
A.1.2.3. Schornsteine, auch freistehende, die in Mauerwerk oder Beton
Diebstahl oder Raub in Verwahrung genommener Fahrzeuge (AH324) (AH324)
Versiche-
rungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen innerhalb des versicherten und gesicherten Be-
triebsgeländes genommen haben - sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung.
2
F906 (F906)
Der Versicherer erkennt an, daß ihm bei Vertragsabschluß sämtliche erhebliche Gefahrenumstände be-
kannt geworden sind, es sei denn, daß irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden.
Unb
UPB-95 (UPB-95)
Die UPB-95 ist eine Bündelversicherung von mindestens 7 Versicherungsverträgen (Feuer-, Feuer-Be-
triebsunterbrechungs-, Leitungswasser-, Sturm-, Einbruchdiebstahl-, Glas-, Betriebshaftpflichtversi- [...] längeren
Aufenthalt von Menschen zulassen, mit dem Boden fest verbunden und von einiger zeitlicher Be-
ständigkeit sind. In diese Gebäude-Definition fallen z. B. auch Flugdächer und dgl.
[...]
sind, oder ohne baulichen Zusammenhang mit einem Gebäude nach A.1.1. in Mauerwerk oder Be-
ton ausgeführt sind;
A.1.2.3. Schornsteine, auch freistehende, die in Mauerwerk oder Beton
Schäden durch bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (FBU16) (FBU16)
Bedingungen (AFBUB) sind auch solche Schäden an den dem Betrieb dienenden Sachen, die durch be-
stimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitun-