Suche
Veranstalterhaftpflicht (AH459.3) (AH459.3)
Zelten usw. findet B 11.1.2 EHVB
sinngemäß Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen von A 1.3. EHVB mit
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St2131.21)
Subsidiarität
Für den Fall, dass es sich bei den beschädigten Baubestandteilen um fremdes Eigentum handelt,
gilt die Deckung nur, sofern keine andere Versicherung dafür besteht.
Oberösterreichische Versicherung
Veranstalter (AH459) (AH459)
Abschnitt B, Z. 10, Pkt.
1.2 EHVB sinngemäß Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsver-
hältnisses im Rahmen des Abschnitt A,
Veranstalterhaftpflicht (AH459.2) (AH459.2)
Zelten usw. findet B 10.1.2 EHVB sinngemäß
Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsver-
hältnisses im Rahmen des Abschnitt A, Z
Veranstalter (AH358) (AH358)
Abschnitt B, Z. 5, Pkt.
1.2 EHVB sinngemäß Anwendung.
4. Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsver-
hältnisses im Rahmen des Abschnitt A,