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ZBSt-LDW98 (ZBSt-LDW98)
angewendet, die ausdrücklich als Saatgut
durch die zuständige Stelle anerkannt oder als Handelssaatgut zugelassen sind.
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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95) (ARB95)
Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrläs-
siger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
2.2.1. Bei Handlungen und Unterlassungen, die sowohl bei fahrlässiger als auch vorsätzlicher [...] der Laufzeit
des Versicherungsvertrages eintreten.
2. Löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung des Versicherungsnehmers, des Gegners oder eines
Dritten, die vor Versicherungsbeginn v [...] fall gemäß Artikel 2.2.
aus, besteht kein Versicherungsschutz. Willenserklärungen oder Rechtshandlungen , die länger als
ein Jahr vor Versicherungsbeginn vorgenommen wurden, bleiben dabei außer
UPB-ED-95 (UPB-ED-95)
mitgedeckt:
- die Beraubung von Kassenboten, wenn diese infolge eines körperlichen Unfalles handlungsun-
fähig werden und sodann eine Wegnahme der Werte durch dritte Personen unter Ausnützung
Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.19)
Außenanlagen.
4. Subsidiarität
Für den Fall, dass es sich bei beschädigten Teilen um fremdes Eigentum handelt, gilt diese
Deckung subsidiär.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
IM GESCHÄFT-EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG (IG-ED-03.2) (IG-ED-03.2)
und Handelswaren der Verkaufspreis als Versicherungswert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz [...] oder Duplikatschlüssel der
Versicherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind - bis
zu der auf der Polizze angeführen Versicherungssumme auf erstes Risiko [...] zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.2. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass