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Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH1001.15.18)
sich der Versicherungsschutz auch auf die im
Folgenden genannten Bausteine:
1. VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1.1. Die nachfolgenden [...] Haftung des Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der
Beschädigung, dem Verlust oder Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der zur
Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend [...] bestimmt:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
1.4.1. im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten;
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH1001.15)
sich der Versicherungsschutz auch auf die im
Folgenden genannten Bausteine:
1. VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1.1. Die nachfolgenden [...] Haftung des Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der
Beschädigung, dem Verlust oder Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der zur
Beherbergung aufgenommenen Gäste.
1.3. Abweichend [...] bestimmt:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
1.4.1. im Falle des Verlustes oder Abhandenkommens einer Sache unverzüglich bei der
zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten;
GP-LW-95 (GP-LW-95)
zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die
Haftung des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
2.1.2.6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen [...] angeordnet waren.
2.1.2. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
2.1.2.1. In Ergänzung des Art. 1 (4) der Allgemeinen [...] (AWB) sind mit S 50.000,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versichert, die
durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im Sinne des Abfallwirt-
schaftsgesetzes
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2015 (VBINDL2015)
Für die
Berechnung der Kosten wird jede Anpassung als selbständiger Vertrag angesehen.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Versicherung von Entsorgungskosten (ohne Erdreich) (F121) (F121)
zu verstehen.
3. ABFUHRKOSTEN sind Kosten des Transports zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
4. BEHANDLUNGSKOSTEN sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen Abfall/Problemstof- [...] vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko sind
die Kosten für UNTERSUCHUNG, ABFUHR, BEHANDLUNG und DEPONIERUNG versichert.
1.1. Diese Kosten müssen verursacht werden durch
- eine in [...] tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unter-
liegen,
angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
2.1. Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des