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Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
musste, dass auf einem benachbarten
Grundstück, das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind.
Als Sprengstoffe gelten, gleichgültig ob sie tatsächlich zu Schieß- oder Sprengzwecken verwendet [...] Schneiden (autogen, elektrisch, Thermit-)
- Schleifen und Trennschleifen (insbesondere mit Handschleifmaschinen-Flex)
- Löten
- Flämmen (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen, Bitumen, usw.).
Brandgefährlich [...] Bauteile kurz vor Beginn der Arbeit mit Wasser besprengen oder mit nassem Sand
abdecken.
- Bei vorhandener automatischer Brandmeldeanlage Abschaltung der Meldebereiche bzw.
Meldergruppen nur im Bereich
SI3 (SI3)
Stickstoff oder Kohlendioxyd
(Kohlensäure) zu füllen.
10. Löschwasser und geeignete Handfeuerlöscher sind stets vor Arbeitsbeginn an allen gefährdeten
Stellen bereitzuhalten.
11. Vor A [...] BV/118 "Richtlinien für das Verhalten
der Betriebsangehörigen im Brandfall".
Zur praktischen Handhabung und zum besseren Verständnis der vorgenannten Grundsätze wird auf folgen-
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de Merkblätter
F-804.1 (F-804.1)
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers auf die kostengünstigste Abwicklung.
6. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie [...] BESONDERE BEDINGUNG F-804.1
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERSICHERUNG VON
MEHRKOSTEN DURCH BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM
ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
1. In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c der [...] Polizze speziell festgelegten Versicherungssumme, auch
Mehrkosten versichert, die durch die Behandlung von gefährlichem Abfall und Problemstoffen im
Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG)
LEITUNGSWASSER Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW5030.21)
Kanalisationsanlage, die von einer Körperschaft
öffentlichen Rechts oder von einem in ihrem Auftrag handelnden Dritten betrieben wird.
Öffentliche Wasserversorgungsanlage:
Wasserversorgungsanlage, an deren
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2011.1 (VBLLAB2011.1)
(Begräbniskostenvorsorge) - 2011
VBLLAB2011.1
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 [...] en
§ 15 Anwendbares Recht
§ 16 Aufsichtsbehörde
§ 17 Erfüllungsort
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind [...] vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung
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des Versicherungsnehmers