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Neuwertversicherung für Röntgeneinrichtungen (EG8) (EG8)
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren
zur Feuerversicherung
Die aufgrund dieser Versicherungsbedingungen geschlossenen Verträge gelten als Zusatzverträge
zum
Feuerversicherungsvertrag [...] sie erlöschen, wenn der Feuerversicherungsvertrag erlischt.
I. Allgemeine Bestimmungen
1.
Vertragsgrundlage
Es gelten die
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS),
Allgemeinen Feuerv [...] Beschädigung versicherter Sachen
durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück
befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen und sonstigen Erhitzungsanlagen
Besondere Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der fondsorientierten Er- und Ablebensversicherungen - 2007 (GBFOLV2007)
Gewinnanteile zu Ihrem Vertrag
(1) Die auf Ihren Vertrag entfallenden Gewinnanteile werden auf Grundlage des für den Tarif Ihrer
Lebensversicherung festgelegten Gewinnplans berechnet. Dieser Gewinnplan [...] g der
Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht vorsichtig festgelegt werden. Aus diesem Grund können
sich aus der Veranlagung des Sparanteiles Ihrer Prämien Kapitalerträge ergeben, welche die [...] Höhe des Zinsgewinnsatzes, des Risikogewinnsatzes und des Kostengewinnsatzes werden jährlich
auf Grundlage der Höhe der Überschüsse, die der Rückstellung für Gewinnbeteiligung zugewiesen wurden,
festgelegt
Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung - Grundschutz (LPGL-98) (LPGL-98)
LPGL-98
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versic
Vertragsinhalt der Leitungswasserversicherung - Grundschutz (LPGL-96) (LPGL-96)
LPGL-96
In der VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
Entschädi
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB2001) (AFIB2001)
Vertrag beteiligten Personen
1. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht grundsätzlich dem Versicherungsnehmer
zu.
2. Alle für den Versicherungsnehmer getroffenen Bestimmungen