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Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
vereinbarten
Versicherungsbeginn (nach Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer
Wartefrist von zwei Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Schn [...] (RP1401.20)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung
Schutzengel Wohnen (KS1201.20)
(nach Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer
Wartefrist von zwei Wochen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 2
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse [...] (KS1201.20)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung
Grobe Fahrlässigkeit (GF5001.16)
Grobe Fahrlässigkeit - GF5001.16
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer [...] gesetzlicher, behördlicher
oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften gemäß Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS).
Oberösterreichische Versicherung
Grobe Fahrlässigkeit DaHeim (DH1712.16)
HAUSHALT - Grobe Fahrlässigkeit - DH1712.16
Abweichend von Artikel 10.1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) und § 61 VVG verzichtet der Versicherer [...] falles ist die Versicherungsleistung
bei Schäden durch Gefahren gemäß Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH mit der
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme begrenzt.
GP-F-98 (GP-F-98)
er
versicherten Sachen betreffen.
Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatz-
pflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung [...] für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser
inkl. Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht die Kosten der Behandlung von
gefährlichem [...] Folge
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eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch, auf dem Versicherungsgrundstück be-
findliche, radioaktive Isotope entstehen, sind bis EUR 3.633,64,- auf erstes Risiko