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Besondere Bedingung BB5.3 (BB5.3)
Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
(gilt für F, ST, LW)
8. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicheru [...] ieder
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer
- bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter
- bei Arbeitsgemeinschaften
Besondere Bedingung BB5.2 (BB5.2)
Versicherungsschutz
auch außerhalb der Behältnisse.
(gilt für F, ST, LW)
8. Bauhandwerkerklausel
Auch bei der Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde ist sicherzustellen, dass [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicheru [...] ieder
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer
- bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter
- bei Arbeitsgemeinschaften
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDL2012)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDP2012)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2009 (VBIND2009)
wobei jedoch für eine
Anpassung keine zusätzlichen Stückkosten in Abzug gebracht werden.
(2) Handelt es sich bei Ihrem Lebensversicherungsvertrag um eine fondsgebundene Lebensversicherung,
so wird