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GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) (KA1020.25)
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) auch eine allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden
Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung
Importschutzklausel (TRIMP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich [...] Fall von Verlust oder4.
Beschädigung den Schaden gemäß den Bedingungen so zu bezahlen, als ob die aufgrund
des CIF- oder CIP-Kaufvertrages abgeschlossene Versicherung nicht bestünde.
Das Inkasso des zu
Rechtsschutz Umdeckungsklausel (RS5001.17)
zeitlückenloser
Versicherungsschutz besteht, gilt:
Abweichend von Artikel 3 der diesem Vertrag zugrundeliegenden ARB, erstreckt sich die
Versicherung auch auf in die Laufzeit des diesem Vertrag unmittelbar [...] Leistungsfreiheit sind gesetzlich
geregelt (siehe § 6 Abs. 3 VersVG im Anhang der diesem Vertrag zugrundeliegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung).
2. Wartefristverzicht:
Der
Kriegsausschluss für Cyber (KR1.2023)
e oder Schäden aufgrund von
Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausgeschlossen sind weiters Versicherungsfälle oder Schäden aufgrund von
Informatio
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1962)
Insoweit die Prämie vertragsmäßig auf Grund ziffernmäßiger Angaben zu berechnen ist, wird
der Bemessung zunächst eine vorläufig angenommene Ziffer zugrundegelegt.
(2) Nach Ablauf einer jeden Versi [...] Person, für die er nach dem Gesetze einzutreten hat, begangenen Verstoßes von einem anderen
auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhaltes
für einen Vermögensschaden (2) [...] ausländischen Rechtes; wegen
einer im Ausland vorgenommenen Tätigkeit;
2. soweit sie auf Grund eines Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen
Haftpflicht hinausgehen;